Allgemeine Geschäftsbedingungen


 

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Trailerbuddy
 
Geltungsbereich:
Diese Bestimmungen sind Bestandteil aller Angebote Auftragsbestätigungen und aller Verträge über Warenlieferungen unserer Firma im Verkehr mit Kaufleuten und den ihnen Gleichgestellten gem. § 24 Ziff. 1 und 2 HGB. Sie finden, soweit nichts anderes vereinbart ist, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung Anwendung.
 
Vertragsschluss:
1. Der Käufer ist an die Bestellung 8 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Käufer die die Bestellung per Fax oder E-Mail des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder der Kaufgegenstand ausgeliefert ist. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit mitzuteilen.
 
2. Vereinbarungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
 
3. Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

 

 

1. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ab Abholungsort  86505 Münsterhausen ohne Skonto und sonstige Nachlässe inklusive der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Vereinbarte Nebenleistungen wie Überführungskosten u.a. werden zusätzlich berechnet.

 

IZahlungsbedingungen:
 
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind – soweit nichts anderes vereinbart – bei Übergabe des Kaufgegenstandes (spätestens jedoch 8 Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige) und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
 

II Lieferung und Verzug
 
1 Liefertermine oder Lieferfristen werden unverbindlich vereinbart und sind im Vertrag schriftlich anzugeben. Eine Lieferterminüberschreitung z.B. durch Lieferantenverzug berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Kauf
a Wird ein verbindlich vereinbarter Termin überschritten, gerät der Verkäufer sofort mit der Überschreitung in Verzug. Neben der Lieferung der Kaufsache kann der Käufer einen Verzugsschaden jedoch nur dann geltend machen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Der Käufer kann im Falle des Verzuges dem Verkäufer auch schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Ein Anspruch auf Lieferung besteht in diesem Fall nicht.
 
a Wird ein unverbindlich vereinbarter Termin überschritten, kann der Käufer 6 Wochen nach Überschreitung dieses Termins den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Aufforderung treten die in Ziff. 1 a bezeichneten Verzugsfolgen ein.
 
1 Lieferverzug mit den dargelegten Rechtsfolgen tritt nicht ein, wenn der Verkäufer die Lieferung infolge höherer Gewalt oder anderer unvorhergesehener Hindernisse wie z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen nicht rechtzeitig erbringen kann. Der Verkäufer ist berechtigt, entsprechend später zu liefern oder bei erheblichen Verzögerungen vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Käufer deswegen ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht. Dies gilt auch dann, wenn sich der Verkäufer bereits in Verzug befindet. Bei einer für den Käufer unzumutbaren Leistungsverzögerung ist auch dieser unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen zum Rücktritt berechtigt.
 
2 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen oder auch zur vorzeitigen Lieferung berechtigt.
 
3 Die Versendung des Kaufgegenstandes erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, letzteres auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Eine Transportversicherung wird vom Verkäufer nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Käufers abgeschlossen.
 

II Eigentumsvorbehalt
 
1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand z.B. auf Grund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwirbt. Ist der Käufer eine jur. Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat.

 

II Gewährleistung
 
1 Der Verkäufer leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Typs des Verkaufsgegenstandes entsprechenden Fehlerfreiheit während eines halben Jahres ab Auslieferung bzw. ab Eintritt des Annahmeverzuges.
 
2 Der Käufer hat Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und durch sie an anderen Teilen des Kaufgegenstandes verursachten Schäden (Nachbesserung).
 
Abwicklung
a Der Käufer hat Fehler unverzüglich nach deren Feststellung bei dem Verkäufer entweder schriftlich anzuzeigen oder von ihm aufnehmen zu lassen.
b Nachbesserungen erfolgen innerhalb angemessener Frist nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
c Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Kaufvertrages geleistet.
 
1 Bei Fahrzeugen oder Fahrzeugaufbauten, die Gegenstand des Kaufvertrages sind, hat sich der Käufer wegen Nachbesserung zunächst an den unmittelbaren Hersteller oder Importeur zu wenden. Dies gilt auch für alle Einbauaggregate, für die dem Käufer Listen entsprechender Kundendienststellen ausgehändigt worden sind. Für Mängel an oder durch Fremderzeugnisse verursacht, beschränkt sich die Haftung des Verkäufers zunächst auf die Abtretung der dem Verkäufer gegen den Zulieferer bzw. Hersteller oder Importeur zustehenden Ansprüche. Insoweit besteht nur eine subsidiäre Haftung.
 
2 Die technischen Angaben, Maße und Gewichte auf der Internetseite und in schriftlicher Korrespondenz (Auftragsbestätigungen, Rechnungen, PDF Katalogen) sind annähernd und unverbindlich.

 

3 Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Käufer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Käufer anstelle Nachbesserung Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.
 
4 Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand erlischt die Gewährleistung.
 
5 Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Käufer einen Mangel nicht gemäß Ziff. 2a angezeigt und unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat oder wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass
 
a der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist oder
b der Kaufgegenstand zuvor in einem vom Hersteller für die Betreuung nicht anerkannten Betrieb instandgesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist und der Käufer dies erkennen musste oder
c in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat, oder
d der Kaufgegenstand in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert worden ist, oder
e der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.
 
1 Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Eine Haftung für zugesicherte Eigenschaften besteht nur dann, wenn dies ausdrücklich und schriftlich erklärt worden ist.
 
2 Kommt der Verkäufer mit der Nachbesserung in Verzug, hat der Käufer das Recht, den Ausgleich einer noch offenen Kaufpreisforderung in angemessenem Umfang bis zum Ende der Nachbesserung zu verweigern. Alle Ansprüche wegen Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes verjähren mit Ablauf der Gewährleistungsfrist gemäß Ziffer 1. Für innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemachte, aber nicht beseitigte Fehler wird bis zur Beseitigung des Fehlers Gewähr geleistet. Solange ist der Ablauf der Verjährungsfrist für diesen Fehler gehemmt. Die Hemmung endet jedoch mit Zugang einer Erklärung des Verkäufers wonach der Fehler beseitigt ist oder kein Fehler vorliegt.
 
3 Für gebrauchte Fahrzeuge sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
 
I
 
II Garantie
 
1 Ab dem 01.01.2010 gilt bei allen Neubestellungen die gestzl. Gewährleistung von2 Jahren und   10 Jahre Garantie auf den Rahmen aller Agados Anhänger, ausgenommen Stahlblechanhänger. Es gelten die Agados Garantiebedingungen.
 
I
II Haftung
 
1 Der Verkäufer haftet dem Käufer für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrunde, nach Maßgabe folgender Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch hinsichtlich des Verschuldens von gesetzlichen Vertretern bzw. Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Im übrigen sind die Eigenhaftung sowie die Haftung des gesetzlichen Vertreters und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
 
2 Die Rechte des Käufers aus Gewährleistung bleiben unberührt.
 
3 Der Käufer ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für der Verkäufer aufzukommen hat, diesem unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder von diesem aufnehmen zu lassen.
 
4 Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen es Verkäufers gegenüber dem Käufer wird außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
 
I
II Erfüllungsort
 
1 Erfüllungsort für die Lieferung des Kaufgegenstandes und alle anderen gegenseitigen Ansprüche ist der Sitz des Verkäufers.
 
2 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand Augsburg.
 
3 Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz der gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
4 Bei Kunststoffprodukten gelten insoweit die weiteren Verkaufs- und Lieferungsbedingungen.
 

 
Weiteres:
 

 
Datenschutz:
 
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Copyright:
 
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Haftungsbeschränkung-/ausschluss
 
Diese Webseite wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Trotzdem kann die Firma Trailerbuddy für die Fehlerfreiheit und Genauigkeit der dort aufgeführten Informationen nicht garantieren. Die Firma Trailerbuddy schließt jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieser Homepage entstehen aus, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Fima Trailerbuddy  beruhen.

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